Landespolitik
Bei seiner Sitzung am Samstag, den 23. Februar 2013, hat der Landesvorstand der SPD Baden-Württemberg folgende Resolution mit großer Mehrheit beschlossen.
1. Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im Jahr 2011 gilt. Die SPD hat diese Form direkter Bürgerbeteiligung damals erfolgreich initiiert und durchgesetzt. Bestandteil der damaligen Diskussionen und Abwägungen waren auch etwaige Mehrkosten des Projekts. Eine Infragestellung der Volksabstimmung lehnen wir ab. Das Land führt keine Ausstiegsdiskussionen.