Weitere 78 Millionen Euro für den Ausbau von Betreuungsplätzen für Kleinkinder

Rund ein halbes Jahr vor dem Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige hat Baden-Württemberg grünes Licht aus Berlin für die weitere Investitionsförderung von Betreuungsplätzen erhalten. Am 21. Februar 2013 ist das Bundesgesetz zur zusätzlichen Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege in Kraft getreten.