Ministerrat beschließt Landesverfassungsbeschwerde

Justizminister Rainer Stickelberger: Identifikation der Menschen mit ihrem Land und den Grundrechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger stärken

Die Landesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Landesverfassungsbeschwerde beschlossen. Damit soll es Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg ermöglicht werden, vor dem Staatsgerichtshof in Stuttgart Verfassungsbeschwerde einzulegen. „Wir wollen auf diese Weise die Identifikation der Menschen mit ihrer Landesverfassung stärken, wie es einer modernen Bürgergesellschaft entspricht“, sagte Justizminister Rainer Stickelberger am Dienstag (17. April 2012) in Stuttgart: „Was wäre ein schönerer Anlass dafür als das 60-jährige Bestehen des Landes?“