Landespolitik
Das Kabinett der Landesregierung in Stuttgart hat vorbehaltlich der Zustimmung der Regierungsfraktionen beschlossen, eine Neuregelung der Schuldenbremse in der Landeshaushaltsordnung (LHO) vorzunehmen.
"Die bisherige Regelung in der LHO hat sich in der Finanzkrise als wirkungslos erwiesen. Das jährliche Defizit ist durch den damaligen Einbruch der Steuereinnahmen bei gleichzeitiger Ausgabensteigerung durch Konjunkturpakete und steigende Personalausgaben auf 2,5 Milliarden Euro für 2013 gestiegen. Diese nachhaltigen Wirkungen verkennt der derzeitige § 18 LHO völlig. Stattdessen setzt diese Regelung nur Anreize für Einmaleffekte und kurzfristige Einsparungen, beispielsweise die Kürzung von Investitionen oder der Zugriff auf Rücklagen und ist daher ökonomisch unsinnig", sagte der Minister für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid in Stuttgart.