Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 29. November 2012 seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt hatte, wurde ein radikal-islamistischer Salafist am Freitag, 30. November, aus Baden-Württemberg in die Türkei abgeschoben. Zuvor hatte bereits der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg seine Beschwerde gegen die Ausweisung zurückgewiesen. „Bei Personen, die die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, wird der Aufenthalt im Bundesgebiet konsequent unterbunden“, unterstrich Innenminister Reinhold Gall am Freitag, 30. November 2012, in Stuttgart.