Landespolitik
Heute hat die Landesregierung das Gesetz zur Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften zur Anhörung frei gegeben. „Wir erweitern die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene, indem wir bei Bürgerbegehren das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent der Einwohner einer Gemeinde und das Zustimmungsquorum für die Verbindlichkeit eines Bürgerentscheids von 25 auf 20 Prozent der Stimmberechtigten senken“, erklärte Innenminister Reinhold Gall dazu heute in Stuttgart.