In den nächsten Wochen werden die Landkreise und Kommunen darüber
entscheiden, inwieweit im Rahmen der Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung ein eigenes kommunales Jobcenter eingerichtet wird. Nach Auffassung des DGB ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und die
Arbeitsförderung sowohl in inhaltlicher, als auch in finanzieller Hinsicht eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Bundes.