Der Mindestlohn für die Leiharbeit kommt. Nachdem die SPD den Mindestlohn für die Branche in den Verhandlungen zur Hartz-IV-Reform gegen Union und FDP durchgesetzt hatte, stimmte der Bundestag am Donnerstag einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil machte in der Debatte deutlich, dass das nur der erste Schritt sein kann. Vor allem muss der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ uneingeschränkt gelten – eine Forderung, die Schwarz-Gelb hartnäckig ablehnt.
Leiharbeit kann ein sinnvolles Instrument sein, um Auftragsspitzen in Betrieben abzufedern. Deshalb will die SPD die Leiharbeit nicht abschaffen.
Allerdings zeigen die Entwicklungen in der Leiharbeit, dass die geltenden Regelungen nicht ausreichen, um die Beschäftigten wirksam gegen Missbrauch zu schützen. Immer häufiger wird Leiharbeit für unternehmerische Strategien missbraucht, um Arbeitskosten durch Lohndumping zu senken oder reguläre Beschäftigung zu schlechteren Bedingungen in Leiharbeits-Jobs umzuwandeln. Die SPD-Fraktion fordert seit langem wirkungsvolle Regeln, um solchem Missbrauch der Leiharbeit Einhalt zu gebieten.