Anträge und Haushaltsrede der SPD-Kreistagsfraktion

Veröffentlicht am 08.12.2018 in Kreistagsfraktion

Anträge der SPD-Kreistagsfraktion zum Haushalt 2019

  1. Einführung eines Sozialtickets für den Kreis Böblingen gemäß Verwaltungsbericht.
  2. Konzept für bezahlbaren Wohnraum in der Herrenberger Marienstraße, Schwesternwohnheim Böblingen und den Bereich des Leonberger Krankenhauses sowie den für eine Flüchtlingsunterbringung vom Kreis und den Städten und Gemeinden nicht mehr benötigten Gebäuden.
  3. Konzept zur Einführung einer Kreisbonuscard mit Ausgleichsmechanismus entsprechend dem „Tübinger Modell“ mit dem Ziel, bedürftigen Kreiseinwohnern die Teilhabe an entsprechenden Vergünstigungen der Städte und Gemeinden im Kreis, die für deren Einwohner gelten, zu ermöglichen.
  4. Bericht zur Kreispflegeplanung und Landesheimbauverordnung.
  5. Konzept hinsichtlich Novellierung des Bundesheilhabegesetzes (im 1. HJ 2019).
  6. Bericht zum Thema „Lehrermangel in unseren Berufsschulen“.
  7. Prüfung der Einführung des neuen Bildungsganges „Ausbildungsvorbereitung (AV) Dual“ in unseren Berufsschulen.
  8. Einstellen von 20.000 Euro für „Bläserklassen“ mit Sperrvermerk bis allgemeine Richtlinien für eine entsprechende Förderung erarbeitet sind.
  9. Kreisumlagehebesatz von 32,5 Prozentpunkten.

Haushaltsrede der SPD-Kreistags-Fraktion zum Haushalts-Entwurf 2019

- Tobias Brenner -

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrter Herr Landrat,

ja, dem Landkreis geht es gut – aber nicht allen im Kreis!

Das zeigen nicht zuletzt die ersten Ergebnisse des von uns mit initiierten Armuts- und Reichtums-Berichtes – wir hoffen, dass die Resultate des „work-shops“ nicht als reiner Erkenntnisgewinn folgenlos in der Schublade verschwinden!

Deswegen bleiben wir auch bei unserem Antrag eines Sozialtickets.

Zwar wäre ein VVS-weites Sozialticket noch besser, doch ermöglicht ein Sozialticket zumindest im Kreis Böblingen finanziell schwächer gestellten Einwohnerinnen und Einwohnern größere Mobilität und damit Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.

Daran hat auch die beschlossene VVS-Tarifreform nichts geändert, die im Wesentlichen eine Zonenvereinfachungsreform war. Im Sozialhilferegelsatz ist nach wie vor nur rund die Hälfte der Kosten eines Monatstickets für eine künftige Zone enthalten.

War anfangs noch von abschreckenden Kosten in Höhe von sechs bis sieben Millionen die Rede, hat sich nun bei vertiefender Betrachtung unter Berücksichtigung der Stuttgarter Erfahrungen herausgestellt, dass ein Sozialticket den Kreishaushalt nur mit rund 1,3 Millionen Euro belasten würde.

Wenn man die sonstigen Aufwendungen im Sozial- und ÖPNV-Bereich in dreistelliger Millionenhöhe in Rechnung stellt und die Entlastung für die rund 21.000 betroffenen Einwohnerinnen und Einwohner in die Abwägung mit einbezieht, von den Umweltschutzaspekten ganz abgesehen, gibt es aus unserer Sicht eigentlich keine durchgreifenden Bedenken gegen eine Einführung - zumal man nach dem Stuttgarter Vorbild eine Kostendeckelung und eine Evaluationsphase einführen kann.

Im Übrigen gibt es auch sonst vergünstigte Tickets - ich erinnere nur an Studenten-, Senioren- oder Jobticket – und zwar unabhängig davon, ob die Betroffenen es im konkreten Fall nötig haben oder nicht.

Und was den Einwand angeht, man würde durch eine solche, wenngleich notwendige Leistung, den Bund von seiner Verpflichtung einer auskömmlichen Finanzierung der Regelleistung „Verkehr“ entbinden: Das hilft zum einen den Betroffen wenig und zum anderen müssten wir dann zahlreiche Leistungen im Bereich der Daseinsvorsorge und Infrastruktur streichen! Davon abgesehen, dass eine bundeseinheitliche Regelung sich nicht an unserem „Hochpreis-Standort“, sondern an einem Bundesdurchschnitt orientieren würde.

Wie schreibt doch der Kommentator der „Stuttgarter Zeitung“ am 24.10.18 treffend: „Die [ablehnende] Haltung […] ist jedenfalls nicht akzeptabel. Mehr noch: sie ist geradezu kleinmütig.“

In der Tat hätten wir uns etwas mehr Mut von Ihnen, Herr Landrat, gewünscht, die Einsichten aus dem Armuts- und Reichtums-work-shop sowie Ihrer eigenen Vorlage auch umzusetzen!

Wir bleiben auch bei unserem Antrag, unverzüglich ein Konzept mit konkreten Schritten für die Wohnraumverbesserung und Schaffung erschwinglichen Wohnraums in der Herrenberger Marienstraße, dem Schwestern-Wohnheim Böblingen und im Bereich des Leonberger Krankenhauses vorzulegen und daneben auch die Gebäude, die weder vom Kreis noch von den Städten und Gemeinden für die Flüchtlingsunterbringung benötigt werden, einzubeziehen und dabei Alternativen zu prüfen: von der Sanierung bis zur Beteiligung von Investoren, etwa auf Erbpachtbasis, wobei eine soziale Durchmischung beachtet werden sollte und notfalls dafür auch ein Teil der Grunderwerbsteuer verwandt werden muss.

Diesem Antrag wurde bislang - trotz Zusage - nur in Ansätzen entsprochen. Doch eine „Entwohnen“ unser Immobilien können wir uns schlicht nicht leisten.

Nicht nur weil „bezahlbarer Wohnraum“ wohl für längere Zeit eines der drängendsten sozialen Probleme ist, sondern weil der Landkreis auch originär zuständig und damit in der Pflicht ist, für über 2.000 Personen, die Transferleistungen beziehen, für adäquaten Wohnraum zu sorgen - Menschen mit unterschiedlichen Leistungseinschränkungen, die ansonsten keinen Wohnraum fänden oder nur zu unangemessen hohen Kosten untergebracht werden könnten.

Wir unterstützen ausdrücklich den Vorschlag, mit einem Wohnraumakquise-Modell nach Vorbild des Ostalb-Kreises Leerstände für sozial schwache Menschen zunächst für 1 Jahr anzumieten und so einen Teil der insgesamt rund 6.000 leerstehenden Wohnungen im Kreis dem Markt zuzuführen.

Natürlich kann es der Kreis alleine nicht richten, aber seinen Beitrag kann er leisten.

Dazu gehört auch, dass der Landkreis die primär geforderten Städte und Gemeinden durch eine zielführende bau- und bauplanungsrechtliche Ermessensausübung unterstützt.

Wir halten es auch für richtig, dass der Kreis, wie von uns letztes Jahr vorgeschlagen, mit eigenen Projekten als Impulsverstärker für die Internationale Bauausstellung „StadtRegion Stuttgart“ 2027 wirken will, bei der es darum geht, das Wohnen und Zusammenleben für die Zukunft zu entwerfen.

Wir beantragen ferner, dass die Verwaltung eine Konzept zur Einführung einer Kreisbonuscard mit Ausgleichsmechanismus entsprechend dem  „Tübinger Modell“ vorlegt, mit dem Ziel, bedürftigen Kreiseinwohnern die Teilhabe an entsprechenden Vergünstigungen der Städte und Gemeinden im Kreis, die für deren Einwohner gelten, zu ermöglichen.

Die größte Herausforderung, jedenfalls in finanzieller Hinsicht, liegt nach wie vor im Gesundheitsbereich – eine Herausforderung, die durch das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz nicht kleiner geworden ist.

Unser Medizinkonzept mit einer qualitativ hochwertigen, wohnortnahen Versorgung mit allen unseren Häusern und einem Zentralkrankenhaus in öffentlicher Trägerschaft bleibt die Grundlage.

Allen Einwänden und unerfreulichen Baukostensteigerungen, die wir kritisch sehen, zum Trotz stellt das Flugfeldklinikum für die Patienten und das Personal, auch und gerade, was die Erreichbarkeit angeht, unter Abwägung aller Gesichtspunkte die beste Variante dar. Und nicht zuletzt aufgrund der Verzahnung mit dem „Zentrum für Psychiatrie“ (ZfP).

Wir halten das heute zu beschließende „Planen und Bauen“ in einem sogenannten „Partnering-Verfahren“ für den erfolgversprechendsten Weg der Realisierung.

Auch eine Vertiefung des Verbundes zwischen Böblingen und Calw mit dem Ziel, wenngleich in Schritten, einer echten Holding, bleibt als Aufgabe erhalten.

Eine zunehmende Herausforderung stellt die ambulante Versorgung in der Fläche dar, da das altersbedingte Ausscheiden zahlreicher „Hausärzte“ ohne Praxisnachfolge immer näher rückt. Ein sogenannter Gesundheitscampus bei den kleineren Krankenhäusern mit „Notallpraxen“ ist mit einer besseren Verbindung von ambulanter und stationärer Versorgung eine Möglichkeit, dem zu begegnen – wenn denn die konkrete Ausgestaltung in weitgehender Übereinstimmung mit allen Beteiligten erfolgt.

Auch unser Gesundheitsamt muss trotz der Fesseln durch das neue Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst seinen Beitrag leisten und weiter „niederschwellige“ Leistungen erbringen – vor allem für psychisch Kranke und Prostituierte, wobei wir die Evaluation zum Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) abwarten werden.

Eine Herausforderung, die Sie, Herr Landrat, in Ihrer Haushaltsrede nicht angesprochen haben, ist in diesem Zusammenhang der Bereich der Altenpflege.

Aufgrund des Bevölkerungszuwachses in unserem Kreis, der älter werdenden Bevölkerung und vor allem der Novellierung der Landesheimbauverordnung fehlen uns Pflegeplätze. Wir müssen daher den Kreis-Pflegeplan nachjustieren!

Wir beantragen einen unverzüglichen Bericht entsprechend der gemeinsamen Anfrage mit der CDU-Fraktion.

Seinen Beitrag muss der Landkreis auch im Blick auf ein Frauenhaus leisten.

Ein nachhaltiger Bedarf von 12 Plätzen wurde anerkannt. Doch scheint die Umsetzung eines modifizierten Modells mit einer geringeren Belegung und geändertem Hilfebedarf zu stocken. Wir gehen davon aus, dass im nächsten Jahr endlich eine Realisierung erfolgen kann.

Zwar können wir den Kostenblock der Eingliederungshilfe für Behinderte, Herr Landrat,

der mit knapp 60 Millionen Euro in der Tat den einen der größten Haushaltsposten darstellt, nicht beeinflussen, doch können und müssen wir uns auf die Novellierung des Bundesteilhabegesetzes vorbereiten, die in gut einem Jahr in Kraft treten wird und die bisherige Verwaltung und Abrechnung auf eine neue Grundlage stellen wird – mit zusätzlichem Personalbedarf und damit Kosten, die ich im Haushaltsplanentwurf noch nicht abgebildet sehe!

Wir beantragen, ein entsprechendes, fachlich und personell überzeugendes Konzept in der ersten Jahreshälfte 2019 vorzulegen.

Auch im Bereich der Jugendhilfe wird diese Entwicklung auf uns zukommen.

Wir werden wohl in Zukunft auch einen Wechsel zu einer vermehrt aufsuchenden Jugendhilfe, das heißt eine stärkere Präsenz vor Ort, brauchen.

Weiter scheinen Sie da beim Thema Inklusion zu sein.

Wir sind auf das Modellvorhaben bei den Kindertagesstätten (Kitas) gespannt!

Wir unterstützen auch die vorgesehene Erhöhung der Pauschalen für die Integrationshilfen in den Kitas und der Förderleistung für Tagesmütter („TAKKI“).

Desgleichen die Anpassung der Förderung für den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi).

Gleiches gilt in diesem Zusammenhang für die Erstellung eines Integrationsplans.

In der Tat ist ein Schlusspunkt der Integration die Einbürgerung. Daher sollten wir bei unserer Einbürgerungsoffensive nicht nachlassen.

Für richtig halten wir auch, dass wir die Bekämpfung der Fluchtursachen nicht allein der sogenannten Großen Politik überlassen sollten, sondern uns im Rahmen unserer Möglichkeiten lokal engagieren. Mit dem angestoßenen Wissenstransfer des Abfallwirtschaftsbetriebes (AWB) nach Tunesien ist ein wichtiger Impuls gesetzt. Afrika ist der Kontinent, der am dynamischsten wächst – in wenigen Jahrzehnten wird er 40 % der Weltbevölkerung stellen! Und Nordafrika ist bei Gibraltar keine 15 Kilometer von Europa entfernt. Grund genug zu handeln statt nur wie das Kaninchen auf die Schlange zu starren!

Was den Bildungsbereich betrifft haben wir im Gegensatz zur Verwaltung den in früheren Jahren prognostizierten deutlichen Schülerrückgang immer in Frage gestellt.

Umso wichtiger ist, die Sanierung der Schulen in einem Schulsanierungskonzept anzugehen und zwar stetig und verlässlich nach fachlichen Gesichtspunkten.

Wir brauchen in unseren Berufsschulen darüber hinaus, nicht zuletzt im Blick auf das angekündigte Projekt „Lernfabrik 4.0“, eine stärkere Unterstützung der Lehrkräfte im EDV-Bereich, da sich die gestiegenen Anforderungen einer pädagogisch sinnvollen Digitalisierung nicht einfach nebenher erledigen lassen.

Vor allem da laut Medienberichten (SZ v. 30.10.18) die Berufsschulen vor einem gravierenden Lehrermangel stehen.

Wir beantragen, in der nächsten Ausschussrunde darüber zu berichten.

Wir beantragen ferner, zu prüfen, ob der innovative duale Ausbildungsvorbereitungsgang „AV Dual“ auch eine Möglichkeit für unsere Berufsschulen wäre. Er ersetzt die bisherigen Bildungsgänge VAB, BEJ und das erste Jahr der Berufsfachschulen

„Wirtschaft und Hauswirtschaft“ und wird wohl erfolgreich, etwa in Calw, praktiziert.

Auch die Notwendigkeit von Schulsozialarbeit und Schulbegleitung wird nicht ab-, sondern zunehmen.

Die Entfristung von 5 Stellen an den Beruflichen Schulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) sowie die Schaffung einer zusätzlichen halben Stelle für die Sprachheilschule Sindelfingen waren daher im Sinne einer nachhaltigen Arbeit nur folgerichtig.

Wir hoffen, dass wir im Blick auf den digitalen Wandel beim Aufbau eines erforderlichen flächendeckenden Glasfasernetzes mit dem Aufbau einer Breitbandorganisation auf Kreis- und Regionsebene in Form eines Zweckverbandes- und einer GmbH einen entscheidenden Schritt vorangekommen sind. Sollte die Kooperation mit der Telekom nicht den gewünschten Erfolg haben, können und müssen wir das Heft des Handelns wieder selbst in die Hand nehmen.

Mit der Privatisierung von wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge haben wir schließlich in der Vergangenheit nicht nur positive Erfahrungen gemacht! Die öffentliche Hand muss handlungsfähig bleiben – der Markt alleine wird es nicht richten! Wir brauchen daher klare Ausschreibungsbedingungen!

Nebenbei erwähnt: Beim Digitalfunk für die Feuerwehren hinken wir noch mehr hinterher!

In unserem dicht besiedelten Raum mit überfüllte Bahnen und verstopften Straßen können wir unsere Mobilität nur durch ein integriertes Konzept unter Einschluss aller Verkehrsträger, Motorisierter Individualverkehr (MIV), Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Rad sinnvoll gestalten. Dem ÖPNV kommt dabei eine zentrale Rolle zu.

Für dieses Konzept – um nicht von einer „Vision“ zu reden - erwarten wir nach der ersten „Mobilitätskonferenz“ im Mai einen Zeitplan mit Umsetzungsvorschlägen!

Wir brauchen perspektivisch den 15-Minuten-Takt auf allen elektrifizierten Bahn-Strecken und eine bessere Taktung mit den Busverbindungen, einschließlich Nachtbussen, im Schönbuch und Gäu.

Langsamer als gedacht kommt der Ausbau und die Elektrifizierung der Schönbuchbahn voran.

Dies gilt ebenso für die Ammertalbahn.

Da wir bei beiden Projekten, wenn auch mit jeweils umgekehrten Beteiligungen, mit dem Landkreis Tübingen verbunden sind, sollten wir den in Tübingen angestrebten Haltestellenausbau konstruktiv unterstützen.

Dies gilt auch im Blick auf die „Hermann-Hesse-Bahn“.

Die Anbindung des Kreises Calw an die Region Stuttgart ist in jeder Hinsicht sinnvoll, zumal der Zug bekanntlich in zwei Richtungen fährt und auch unsere Straßen entlastet werden.

Wir sollten die weitere Entwicklung abwarten, vor allem die ersten Ergebnisse der standardisierten Bewertung einer S-Bahnverlängerung in Richtung Calw und auch die Belastbarkeit einer ins Spiel gebrachten „S 62“ aufmerksam verfolgen.

Dass wir darüber hinaus den Ausbau der A81 zwischen Böblingen und Sindelfingen und den sogenannten Lückenschluss bei Renningen möglichst schnell und nicht nacheinander brauchen, gleicht mittlerweile einer gebetsmühlenhaften Wiederholung.

Was die Abfallwirtschaft angeht, will ich nur zwei Punkte ansprechen:

Zwar könnte die Bevölkerung das Angebot der „Orangenen Tonne“ beziehungsweise „Wertstofftonne“ noch intensiver nutzen und sollte die Verwaltung die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit verstärken und intensivieren. Doch ob dies auch dauerhaft über die Gebühren erfolgen sollte, muss in Frage gestellt werden. Der Deckungsbeitrag liegt bei nur 20 %, was auf Dauer nicht zu rechtfertigen ist. Die jetzt geplante Erhöhung der Leerungsgebühr auf lediglich 3,60 Euro verstärkt die gravierende Quersubventionierung und kann wohl keine Dauerlösung sein!

Dass sich die Deponie-Arbeitsgruppe schwertut, mit konkreten Schritten voran zu kommen, überrascht unsere Fraktion weniger – schon eher, dass womöglich der grundsätzliche Bedarf in Frage gestellt wird. Wir alle erinnern uns noch gut daran, als vor etlichen Jahren aufgebrachte Bauunternehmer vor dem Landratsamt standen und damit drohten, Bauaushub und Bauschutt vor dem Landrastamt abzukippen. Und die damals schon sehr rege Bautätigkeit hat in unserem Landkreis seither keinesfalls einen Rückgang erfahren. Gut – die Arbeitsgruppe tut sich offensichtlich schwer damit, aus dem spärlichen Datenmaterial eine zukunftsweisende Prognose abzuleiten; aber daraus abzuleiten, dass es womöglich überhaupt keinen Bedarf für eine Deponie im Kreis Böblingen gibt, ginge doch an der Realität vorbei. Und eine weitsichtige Kommunalpolitik sollte auch nicht daraufsetzen, dass die Bauunternehmen schon einen Weg finden, um das Material loszuwerden – und sei es in irgendeinem Landkreis fernab von uns. Denn letztendlich tragen diese hohen Aufwendungen auch ihren Teil zu den häufig beklagten hohen Baukosten bei. Noch hegen wir die Hoffnung, dass es gerade dieser Kreistag sein wird, der am Ende zu einer Standortentscheidung kommt!

Die Einigung bei der Erweiterung der Vergärungsanlage in Leonberg mit der Stadt und dem Landkreis Esslingen hat insofern geradezu Vorbildcharakter, auch wenn die Standortfrage – zugegeben – unproblematischer ist.

Was den Personaletat angeht:

Wir haben die im Rahmen der Haushaltsstrukturkommission beschlossen Aufgabenkritik immer so verstanden, dass die Notwendigkeit und Effizienz der zu erledigenden Aufgaben überprüft werden. Stattdessen sind wir jetzt bei der „Rasenmäher-Methode“ einer „Globalen Minderausgabe“ angekommen. Dazu brauchen wir weder eine Haushaltstrukturkommission noch eine Aufgabenkritik!

Vor allem wenn wir berücksichtigen, dass zahlreiche Ämter bereits durch einen externen Gutachter („IMAKA“) einer Aufgabenkritik unterzogen wurden und teilweise ein Personalaufwuchs gefordert wurde!

Ich will in diesem Zusammenhang das Beispiel der wirtschaftlichen Jugendhilfe nennen. Es darf nicht sein, Herr Landrat, dass in unserem starken Kreis Bedürftige, wohl aus Personalmangel, sechs Monate auf die Erstattung ihrer Kita-Gebühren warten müssen!

Was wir aber wohl brauchen, ist die Erweiterung des Landratsamtes:

Nicht nur weil die Rückverlagerung des Abfallwirtschaftsbetriebes ins Haupthaus von ihm selbst vorfinanziert werden könnte. Die Bündelung der Verwaltung an einem Standort ist auf die Dauer wirtschaftlicher und effizienter als externe Anmietungen, zumal fällige Sanierungen mit erledigt werden können.

Zur Erfüllung unserer Aufgaben halten wir unter Berücksichtigung der seit der Haushaltseinbringung eingetretenen Verbesserungen einen Kreisumlagehebesatz von höchstens 32,5 Prozentpunkten für angemessen und realistisch. Sollte sich bis zur Verabschiedung des Haushaltes noch weiteres Potential ergeben, könnten wir uns auch 32,0 vorstellen.

Natürlich könnten wir  aufgrund des wohl um über 5 Millionen besseren Haushaltsergebnisses 2018, der seit Entwurfseinbringung eingetreten Verbesserungen von circa 2,4 Millionen sowie durch einen geringeren Schuldenabbau und eine höhere Kreditaufnahme den Hebesatz noch nach unten drücken, doch geben wir vor dem Hintergrund der absehbaren Investitionen im Krankenhaus- und ÖPNV-Bereich einer Verstetigung des Kreisumlagehebesatzes den Vorzug vor größeren Sprüngen, nicht zuletzt weil es sich dabei gleichsam um kommunizierende Röhren handelt: die Schulden und Einnahmen des Kreises sind Schulden und Einnahmen der Städte und Gemeinden und mit den entsprechenden Einschränkungen auch umgekehrt.

Nach wie vor gilt: Im Grunde sollten wir vor einer absehbaren Verschuldung – ob im Kernhaushalt oder nicht - von über einer Viertelmilliarde Euro durch die Investitionen in die Schönbuchbahn, Tarifreformen und in unsere Krankenhäuser, denen im Übrigen alle hier zugestimmt haben, schuldenfrei sein!

Angesichts der Haushaltslage unterstützen wir das Anliegen des Kreis-Blasmusikverbandes für die Einrichtung von „Bläserklassen“ 20.000 Euro einzustellen –  beantragen allerdings einen Sperrvermerk, bis allgemeine Richtlinien für eine entsprechende Förderung erarbeitet sind.

Wir konzentrieren uns im Übrigen auf die Umsetzung der aus dem letzten Jahr stammenden Anträge, die zwar aufgegriffen, aber noch nicht umgesetzt wurden, vor allem das Sozialticket.

Abschließend danken wir Ihnen, Herr Landrat, und allen Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, stellvertretend Herrn Hinck, für Ihren Einsatz bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs und die gute Zusammenarbeit bei den Haushaltsplanberatungen!

Sehr geehrter Herr Landrat,

Sie zitierten am Ende Ihrer Haushalts-Rede den Genossen Franz Müntefering und spielten damit einen Pass, den ich gerne aufnehme, um mit Münteferings legendärem „Kurz-Sprech“ zu enden, der vermutlich nur lakonisch gesagt hätte:

„Landkreis gut. Haushalt gut. Danke!“

 

Homepage SPD KV Böblingen

Mal was anderes..

Der SPD  Ortverein Altdorf hat im Jahr 2006 leider ein Weihnachtsgedicht im Gemeindeblatt von Altdorf verwertet, ohne vorab die Zustimmung des Rechteinhabers und Autoren einzuholen.

Wir stehen zu unseren Fehlern und entschuldigen uns an dieser Stelle. Des Weiteren möchten wir auf seine Internetseite hinweisen, um seine Arbeit ausreichend zu würdigen. Sie finden seine Gedichte u.a. hier:

https://www.versschmiede.de

(Machen Sie aber nicht den gleichen Fehler! Vor einer etwaigen Verwertung also stets den Autor fragen!)

 

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