AfA Baden-Württemberg stellt sich gegen „Vorratsdatenspeicherung light“

Veröffentlicht am 18.06.2015 in Arbeitsgemeinschaften

AfA Baden-Württemberg stellt sich gegen „Vorratsdatenspeicherung light“

 

Die Bundesregierung plant ein Gesetz zur Einführung einer Speicherfrist und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten. Damit wurde ein Kompromiss zur damals eingeführten Vorratsdatenspeicherung gefunden. Der bisherige Gesetzesentwurf sieht eine Speicherfrist der Verkehrsdaten von zehn Wochen vor. Standortdaten dürfen nach dem Vorschlag vier Wochen gespeichert werden. Auf dem kommenden SPD-Parteikonvent wird über diesen Vorschlag mitabgestimmt.

„Wir anerkennen, dass sich die SPD, mit Justizminister Heiko Maas, Mühe gegeben hat, die Vorratsdatenspeicherung zur Vorratsdatenspeicherin light abzuwandeln. Dabei wird allerdings eines vergessen. Es ist und bleibt ein Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger und für uns damit nicht zustimmungsfähig. Die Speicherdauer ist sekundär. Für den kommenden Parteikonvent, empfehlen wir im Sinne unserer Grundwerte, sich klar und deutlich gegen eine unwillkürliche Speicherung unserer Daten auszusprechen“, erklärte der AfA-Landesvorsitzende und Parteikonventsdelegierte Udo Lutz. 

Spätestens nach dem Attentat in Frankreich, wurde klar, dass die Vorratsdatenspeicherung keine schrecklichen Vorfälle verhindern kann. Es werden lediglich alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt. Für den AfA-Landesverband stellt sie daher kein sinnvolles Mittel zur Kriminalitätsbekämpfung dar. Dies bestätigen auch Gutachten, während der Zeit, als die Vorratsdatenspeicherung in Deutschland  noch legitim war. Ob bei weniger Speicherfristen sich ein größerer Erfolg abzeichnet, bezweifelt die Arbeitsgemeinschaft stark.

Das Bundesverfassungsgericht legte die Vorratsdatenspeicherung 2008 erstmals auf Eis. In der Begründung hieß es: „In dem Verkehrsdatenabruf selbst liegt ein schwerwiegender und nicht mehr rückgängig zu machender Eingriff in das Grundrecht.“ Seit Jahren wollen jedoch vor allem konservative Köpfe diese wieder einführen.

Der AfA-Landesverband appelliert vor allem an die Baden-Württembergische Delegation, sich an die Beschlusslage der Landes-SPD zu halten. Dieses lautet: Ablehnung der Vorratsdatenspeicherung.

 

Homepage AfA Böblingen

Mal was anderes..

Der SPD  Ortverein Altdorf hat im Jahr 2006 leider ein Weihnachtsgedicht im Gemeindeblatt von Altdorf verwertet, ohne vorab die Zustimmung des Rechteinhabers und Autoren einzuholen.

Wir stehen zu unseren Fehlern und entschuldigen uns an dieser Stelle. Des Weiteren möchten wir auf seine Internetseite hinweisen, um seine Arbeit ausreichend zu würdigen. Sie finden seine Gedichte u.a. hier:

https://www.versschmiede.de

(Machen Sie aber nicht den gleichen Fehler! Vor einer etwaigen Verwertung also stets den Autor fragen!)

 

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