Ab 1.Oktober 2022 gilt der Mindestlohn 12,00 EURO

Veröffentlicht am 01.10.2022 in Allgemein

Im Landkreis Böblingen werden über 22.500 Menschen mehr Geld in der Tasche haben. Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten hilft die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. 

Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern.

Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.

Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein!

 

 

 


 

 

Homepage AfA Böblingen

Technischer Hinweis für Videos

Technischer Hinweis
Um dieses Video abspielen zu können, benötigen Sie aktiviertes JavaScript und den Adobe® Flashplayer in der Version 9 oder höher.
Die aktuelle Version können Sie kostenlos von der Webseite des Herstellers herunterladen.