Satzung

§ 1 - Name, Tätigkeitsgebiet

1. Der Ortsverein umfaßt den Bereich.Altdorf, Hildrizhausen, Weil im Schönbuch.
2. Er führt den Namen Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Ortsverein Schönbuchlichtung. Sein Sitz ist Holzgerlingen.

§ 2 - Zweck

Der Zweck des Ortsvereins ergibt sich aus seinem Bekenntnis zu den Grundsätzen der SPD und seiner Teilnahme an der politischen Willensbildung der Partei.

§ 3 - Mitgliedschaft

1. Über die Aufnahme als Mitglied entscheidet der Vorstand des Ortsvereins, in dessen Gebiet der Antragsteller/die Antragstellerin wohnt.
2. Der Vorstand muß über den Aufnahmeantrag innerhalb eines Monats entscheiden. Lehnt der Ortsvereinsvorstand den Aufnahmeantrag nicht innerhalb eines Monats ab, so gilt dies als Annahme des Antrags.
3. Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrags kann der Bewerber oder die Bewerberin binnen einen Monats beim Unterbezirksvorstand Einspruch erheben. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes gegeben. Die Entscheidung des Bezirksvorstandes ist endgültig.
4. Wird gegen die Mitgliedschaft innerhalb eines Jahres kein Einspruch erhoben, so ist sie endgültig.
5. Einspruchsrecht hat jedes Mitglied über seinen Ortsvereinsvorstand. Der Einspruch ist zu begründen. Über den Einspruch entscheidet der Unterbezirksvorstand. Gegen dessen Entscheidung ist die Anrufung des Bezirksvorstandes zulässig.
6. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluß. Der Austritt ist schriftlich zu erklären. Die Rückgabe des Mitgliedsbuches gilt als Austrittserklärung.
7. Mit der Mitgliedschaft erwirbt das Mitglied das Recht und die Pflicht, sich im Rahmen der Statuten an der politischen Willensbildung, den Wahlen und Abstimmungen zu beteiligen und die Ziele der Sozialdemokratischen Partei zu unterstützen.
8. Die zu entrichtenden Mitgliedsbeiträge richten sich nach der Finanzordnung der Partei in der jeweils gültigen Fassung.
9. Wer die Grundwerte der SPD anerkennt, kann ohne Mitglied der SPD zu werden, den Statutus eines Gastmitgliedes erhalten. Die Aufnahme sowie die Rechte und Pflichten des Gastmitgliedes richten sich nach § 10 a des Organisationsstatuts und der vom Parteivorstand hierzu erlassenen Richtlinie.

§ 4 - Organe des Ortsvereins

Organe des Ortsvereins sind:

- die Mitgliederversammlung
- der Vorstand

§ 5 - Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Ortsvereins. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahl des Ortsvereinsvorstandes, der Revisoren und der Delegierten zum Unterbezirksparteitag sowie die Verabschiedung von Wahlvorschlägen, Anträgen und Entschließungen.

1. Die Mitgliederversammlung soll regelmäßig und mindestens halbjährig stattfinden.
2. Sie wird vom Vorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer Frist von einer Woche, sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt, einberufen. Zuständig ist der/die Vorsitzende, im Verhinderungsfall seine Stellvertretung.
3. Die Mitgliederversammlung wird von dem oder der Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Sie ist beschlußfähig, sofern sie ordnungsgemäß einberufen wurde.
4. Der Vorstand, die Revisoren und die Delegierten zum Unterbezirksparteitag werden in einer Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) für höchstens zwei Jahre gewählt. Die Jahreshauptversammlung ist schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen. Sie prüft die Stimmberechtigung der Teilnehmer/innen und wählt eine Versammlungsleitung. Während eines Geschäftsjahres notwendig werdende Nachwahlen finden auf einer Mitgliederversammlung statt.
5. Die Wahl der Vorstandsmitglieder und der Delegierten sind geheim. Dies gilt auch für die Wahlen oder Wahlvorschläge zu Volksvertretungen.
6. Die Mitgliederversammlung faßt ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, sofern die Satzung nichts anderes vorschreibt.
7. Die Mitgliederversammlung kann sich eine Geschäftsordnung geben.
8. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf schriftliches Verlangen von zehn Prozent der Mitglieder einzuberufen.

§ 6 - Vorstand

1. Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein. Ihm obliegt die verantwortliche Durchführung der politischen, organisatorischen und finanziellen Aufgaben des Ortsvereins.
2. Der Ortsvereinsvorstand besteht aus:

- der/dem Vorsitzenden,
- den stellvertretenden Vorsitzenden,
- dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied (Kassierer/-in)
- dem/der Schriftführer(in),
- den weiteren Mitgliedern.

3. Als notwendiges Organ bleibt ein Vorstand bis zur Neuwahl im Amt. Dies kann auch geschäftsführend geschehen.
4. Die Zahl der Mitglieder mit beratender Stimme bestimmt die Mitgliederversammlung bei der Neuwahl des Vorstandes.
5. Der Vorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben.

Mal was anderes..

Der SPD  Ortverein Altdorf hat im Jahr 2006 leider ein Weihnachtsgedicht im Gemeindeblatt von Altdorf verwertet, ohne vorab die Zustimmung des Rechteinhabers und Autoren einzuholen.

Wir stehen zu unseren Fehlern und entschuldigen uns an dieser Stelle. Des Weiteren möchten wir auf seine Internetseite hinweisen, um seine Arbeit ausreichend zu würdigen. Sie finden seine Gedichte u.a. hier:

https://www.versschmiede.de

(Machen Sie aber nicht den gleichen Fehler! Vor einer etwaigen Verwertung also stets den Autor fragen!)

 

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